Klinische Pharmakologie
Ihre Medikation, fachärztlich geprüft
Medikationsprüfungen, Zweitmeinungen und pharmakogenetische Tests durch einen Facharzt für Klinische Pharmakologie und Toxikologie FMH. Vergütet in der Schweiz, erreichbar weltweit.
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In der Schweiz vergütet -
Weltweit
Angebot
Was wir tun
Medikationsprüfung
Umfassende Prüfung komplexer Medikationspläne auf Wechselwirkungen, Dosierung und Doppelverordnungen.
Wechselwirkungen und unerwünschte Wirkungen
Fachärztliche Beurteilung klinisch relevanter Interaktionen und unerwünschter Arzneimittelwirkungen.
Zweitmeinung
Unabhängige fachärztliche Zweitmeinung zu einer Arzneimitteltherapie, für Patientinnen, Patienten und Behandelnde.
Pharmakogenetik
Indikationsstellung, Veranlassung und Interpretation pharmakogenetischer Tests.
Pharmakogenetik
Indikationen für einen pharmakogenetischen Test
- Unerwartete oder schwere unerwünschte Arzneimittelwirkungen
- Vor einer Therapie, deren Wirksamkeit oder Verträglichkeit vom Genotyp abhängt
- Fehlende Wirksamkeit trotz korrekter Anwendung
- Ungewöhnlich hoher Dosisbedarf
Senden Sie uns vorhandene Gentestresultate, medizinische Unterlagen, Laborbefunde und die aktuelle Medikation. Wir interpretieren bestehende pharmakogenetische Befunde oder prüfen, ob ein Test in der Schweiz vergütet werden kann.
Vergütung in der Schweiz
Die Grundversicherung übernimmt pharmakogenetische Tests unter folgenden Limitationen:
- Nur vor der Verabreichung eines Arzneimittels oder nach einer unerwünschten Wirkung oder fehlenden Wirksamkeit mit wissenschaftlich belegtem Zusammenhang zu den untersuchten Genen.
- Nicht zur Diagnose einer Krankheit, zur Abklärung einer Veranlagung oder zur HLA-Typisierung ohne Arzneimittelbezug.
- Für die fünf Wirkstoff-Gen-Paare der SGKPT-Liste darf jede Ärztin und jeder Arzt den Test verordnen.
- Für alle anderen Arzneimittel dürfen nur Fachärztinnen und Fachärzte für Klinische Pharmakologie und Toxikologie den Test verordnen.
Die SGKPT-Liste
Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker dürfen pharmakogenetische Tests in eigener fachlicher Verantwortung veranlassen (GUMV Art. 5 und 7).
Rechtsgrundlagen
Relevante Dokumente in der Schweiz
Als PDF, in der veröffentlichten Fassung.
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Analysenliste BAG, Anhang 3 der KLV · 1. Juli 2025 -
KLV, Krankenpflege-Leistungsverordnung SR 832.112.31 · 1. Juli 2025 -
GUMG, Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen SR 810.12 · 1. August 2025 -
GUMV, Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen SR 810.122.1 · 3. März 2023 -
SGKPT-Liste der gängigen pharmakogenetischen Tests Version 3.0 · 11. Juli 2019